Geht Euch das auch so? In immer mehr Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten lese ich das Wort "Brandbekämpfungsabschnitt", obwohl es sich nicht um einen Industriebau nach Abschnitt 7 handelt.
Erst jüngst las ich es in einem Brandschutzkonzept für die brandschutztechnische Ertüchtigung einer bestehenden Versammlungsstätte.
Das Problem sind hierbei die fehlenden inneren Brandwände und die Vermutung, dass die vorhandenen Wände sicher nicht so ohne weiteres die Aufgabe von Brandwänden (mit mechanischer Beanspruchung) übernehmen können. So weit, so gut, aber ist das ein Grund statt von Brandabschnitten plötzlich von Brandbekämpfungsabschnitten zu sprechen?
Besonders nett wird es dann, wenn ich lesen darf, dass gemäß BayBO alle 40m Brandbekämpfungsabschnittswände erforderlich sind. Sowas steht in der BayBO echt nicht drin!
Wie formuliert man an dieser Stelle besser? Denke man sollte schon bei den Brandabschnitten bleiben und die F90-Wände, die nun innere Brandwände sein sollen, etwas umschreiben. Aber eine "Brandwandersatzwand" (die ursprünglich aus dem Brandschutzatlas stammt) wäre hier auch nicht korrekt gewählt. Sind es dann "Nahezu-Brandwände"?
Ich bitte Euch hier mal um weitere Vorschläge. Danke!
Gruß, Tektus